Aktuelles
Rechtsprechung im Wandel
Die Schleswig-Holsteinige Datenschutzbehörde vertritt die Auffassung, daß die
Zusendung von E-Rezept-QR-Codes per E-Mail oder SMS gegen die DSGVO verstößt, auch
wenn der Patient seine Zustimmung gegeben hat.
Reaktion der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Reaktion der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ESG Hamburg, Urteil vom 30.06.2023 - S 39 AS 517/23
Blinde und sehbehinderte Menschen Menschen haben das Recht, Unterlagen per Mail zu erhalten, sofern Sie der Zusendung per Mail in unverschlüsselter Form zustimmen.
Blinde und sehbehinderte Menschen Menschen haben das Recht, Unterlagen per Mail zu erhalten, sofern Sie der Zusendung per Mail in unverschlüsselter Form zustimmen.
Einen interessanten Artikel zum Wettbewerbsrecht fand ich im Mai 2024 im
c't Magazin
Dort stand: "Der Bundesrat will DSGVO-Abmahnungen generell untersagen."
Dort stand: "Der Bundesrat will DSGVO-Abmahnungen generell untersagen."
Im ausschließlich privaten Bereich findet die DSGVO keine Anwendung, weshalb Privatpersonen grundsätzlich für Verstöße gegen den
Datenschutz im privaten bzw. familiären Bereich nicht haften können, vgl.
Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Rechtsprechung
Was gibt es neues in Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung.